Unfallschaden mit Versicherung
Waren Sie nicht schuld, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Reparaturkosten. Bei selbst verursachten Schäden kann – falls vorhanden – Ihre Kaskoversicherung zahlen, meist abzüglich Selbstbehalt. Wir klären das mit Ihnen und rechnen, wo möglich, direkt mit der Versicherung ab.